1.1 Diese Vertragsbedingungen gelten für die Nutzung der Software des Anbieters ("MyBreakfast") gemäß der aktuellen Produktbeschreibung und dem Auftragsblatt (Bestellung) als Software as a Service ("SaaS") bzw. Cloud-Angebot.
1.2 Die Software wird vom Anbieter als SaaS- bzw. Cloud-Lösung betrieben. Dem Kunden wird ermöglicht, die auf den Servern des Anbieters bzw. eines vom Anbieter beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten.
1.3 Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.
Der Anbieter stellt dem Kunden die Software in der jeweils vereinbarten Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht ("Übergabepunkt"), zur Nutzung bereit. Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden vom Anbieter bereitgestellt. Der Anbieter schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem Übergabepunkt.
Der Kunde verpflichtet sich, die technischen Voraussetzungen gemäß der Produktbeschreibung zu schaffen und aufrechtzuerhalten. Er ist ferner verpflichtet, seine Mitarbeiter über die ordnungsgemäße Nutzung der Software zu unterrichten.
3.1 Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Software unverzüglich und so präzise wie möglich nach den Vereinbarungen im Auftragsblatt beim Anbieter anzuzeigen.
3.3 Der Anbieter stellt eine durchschnittliche monatliche Verfügbarkeit der Software von 99,5 % sicher, gemessen im Monatsmittel. Ausgenommen hiervon sind angekündigte Wartungszeiten sowie Ausfälle, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen.
3.4 Der Anbieter ist berechtigt, regelmäßige Wartungsarbeiten zur Optimierung und Pflege der Software durchzuführen. Soweit möglich, werden planbare Wartungsarbeiten dem Kunden mindestens 48 Stunden vorher angekündigt. Während Wartungsarbeiten kann die Verfügbarkeit der Software eingeschränkt sein.
4.1 Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Kundendaten unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen.
4.2 Der Anbieter ist berechtigt, die Daten des Kunden zur Erbringung der vereinbarten Leistungen nach diesem Vertrag zu verarbeiten. Der Kunde bleibt verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts. Der Kunde ist verpflichtet, die erforderliche Einwilligung seiner jeweiligen Mitarbeiter zur Verarbeitung ihrer Datenformat vorzunehmen.
4.3 Der Anbieter sichert die Daten des Kunden auf dem vom Anbieter verantworteten Server regelmäßig auf einem Backup-Server. Der Kunde kann diese Daten, soweit technisch möglich, jederzeit zu Sicherungszwecken exportieren und ist verpflichtet, dies in regelmäßigen üblichen Abständen zu tun. Soweit dies nicht möglich ist, stellt der Anbieter dem Kunden auf Wunsch die Daten einmal monatlich als Backup zur Verfügung.
4.4 Wenn und soweit der Kunde auf vom Anbieter technisch verantworteten IT-Systemen personenbezogene Daten verarbeitet oder verarbeiten lässt, ist eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung abzuschließen.
5.1 Ein Supportfall liegt vor, wenn die Software die vertragsgemäßen Funktionen gemäß der Produktbeschreibung nicht erfüllt. Die Art und Weise der Fehlermeldung richtet sich nach dem Auftragsblatt, ebenso wie der Umfang der Supportleistungen.
5.2 Meldet der Kunde einen Supportfall, so hat er eine möglichst detaillierte Beschreibung der jeweiligen Funktionsstörung zu liefern, um eine möglichst effiziente Fehlerbeseitigung zu ermöglichen.
5.3 Weitere Leistungen des Anbieters werden über die Zurverfügungstellung von Support-, Wartungs- und Pflegeleistungen hinaus nicht geschuldet.
6.1 Zahlungszeitraum und Höhe der Vergütung richten sich ebenso wie die Zahlungsweise nach dem Auftragsblatt.
6.2 Verzögert der Kunde die Zahlung einer fälligen Vergütung um mehr als vier Wochen, ist der Anbieter nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung und Ablauf der Frist zur Sperrung des Zugangs zur Software berechtigt. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt von der Sperrung unberührt. Der Zugang zur Software wird nach Begleichung der Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet. Das Recht zur Zugangssperrung besteht als milderes Mittel auch dann, wenn der Anbieter ein Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Ziffer 11.2 hat.
6.3 Der Anbieter behält sich vor, die Preise für seine Leistungen nach Ablauf der Erstlaufzeit mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten zu erhöhen. Die Ankündigung erfolgt in Textform per E-Mail oder über das Kundenkonto. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung zu. Macht der Kunde von diesem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Preisanpassung als akzeptiert.
6.4 Der Anbieter kann nach Ablauf der Erstlaufzeit gemäß dem Auftragsblatt die Preise auch wie die Sätze für eine vereinbarte Vergütung nach Aufwand der allgemeinen Preisentwicklung anpassen. Beträgt die Entgelterhöhung mehr als 10 % kann der Kunde das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen.
6.5 Die Vergütung sämtlicher Leistungen richtet sich nach dem jeweils gültigen Preisverzeichnis des Anbieters.
7.1 Der Anbieter räumt dem Kunden an der bereitgestellten Software ein einfaches, nicht übertragbares, auf die Laufzeit dieses Vertrags beschränktes Nutzungsrecht ein.
7.2 Der Kunde darf die Software nur im Rahmen der in diesem Vertrag vereinbarten Nutzung verwenden.
7.3 Für die Nutzung der Software müssen die sich aus der Produktbeschreibung bzw. dem Auftragsblatt ergebenden Systemvoraussetzungen beim Kunden erfüllt sein. Der Kunde trägt hierfür selbst die Verantwortung.
7.4 Der Kunde hat die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass etwaige Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun. Die Leistung des Anbieters darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit das nicht von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde.
Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung.
9.1 Die Haftung des Anbieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
9.2 Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, ausgebliebene Einsparungen oder Schäden aus Datenverlust, ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Der Kunde bleibt verantwortlich für alle Inhalte und Daten, die er über die Software verarbeitet. Der Anbieter haftet nicht für rechtswidrige Inhalte des Kunden.
11.1 Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem Auftragsblatt.
11.2 Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten.
11.3 Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
11.4 Nach Beendigung des Vertrags werden sämtliche dem Kunden zur Verfügung gestellten Zugänge deaktiviert. Der Anbieter verpflichtet sich, die gespeicherten Daten des Kunden innerhalb von 60 Tagen nach Vertragsende vollständig zu löschen.
11.5 Der Anbieter ist berechtigt, den angebotenen Service mit einer Frist von 60 Tagen zum Monatsende vollständig einzustellen. Die Ankündigung erfolgt in Textform per E-Mail oder über das Kundenkonto. Bereits im Voraus gezahlte Entgelte für Zeiträume nach dem Wirksamwerden der Einstellung werden dem Kunden anteilig erstattet.
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle ihnen im Rahmen dieses Vertrags bekannt gewordenen geschäftlichen Informationen.
Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag bedarf der Zustimmung der jeweils anderen Partei.
14.1 Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
14.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
14.3 Der Anbieter ist berechtigt, anonymisierte Nutzungsdaten zur Verbesserung des Angebots sowie zu Analysezwecken zu verwenden. Der Anbieter darf den Kunden mit dessen Logo als Referenz auf seiner Website oder in Präsentationen nennen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
Stand: Juni 2023